Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseiten der Hauptdomäne https://uni-freiburg.de. Daneben gibt es Webseiten von Instituten, Fakultäten und Einrichtungen der Universität Freiburg auf Unterdomänen, welche ggf. abweichende Umsetzungshinweise und Erklärungen zur Barrierefreiheit aufweisen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund des kürzlich erfolgten Wechsels auf ein neues Content-Management-System konnten noch nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit systematisch überprüft und dokumentiert werden. Durch die Verwendung eines modernen Content-Management-Systems (WordPress) mit einem barrierefreien Basislayout gehen wir jedoch davon aus, dass zahlreiche technische Anforderungen bereits heute erfüllt sind. Mit Hilfe der Ergebnisse der Überprüfung einer kleinen Seitenauswahl durch die Überwachungsstelle des Landes für mediale Barrierefreiheit vom 18.01.2021 konnten dort festgestellte Mängel behoben und Verbesserungen erzielt werden. Im Rahmen der systematischen Überprüfung aller Seiten im Laufe des weiteren Relaunch-Prozesses werden wir die Anforderungen entsprechend den Regelungen des L-BBG kontinuierlich umsetzen.
Diese Webseiten sind derzeit wegen der nachfolgend bekannten Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Zu eingebundenen Videos stehen nur teilweise Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
- Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- PDF-Dokumente können noch nicht überall barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Bei nicht barrierefreien Inhalten, für die wir derzeit noch keine Alternative anbieten können, wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt, um für Ihr Anliegen eine individuelle Lösung zu finden.
Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 21.09.2021
Die Erklärung beruht u.a. auf den Aussagen des WordPress-Teams für Barrierefreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 21.09.2021
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder Sie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Hochschul- und Wissenschaftskommunikation – Webteam
Geschäftsbereich Wissenschaftskommunikation und Strategie
Friedrichstr. 39
79098 Freiburg
Tel.: +49 761 203-67928
webmaster@uni-freiburg.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Webteam der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Webteam der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet. können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den*die kommunale Beauftragte*n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der*des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.