FAQs

Zu einer psychotherapeutischen Behandlung oder diagnostischen Abklärung müssen beide Eltern zustimmen, wenn beide das Sorgerecht haben. Ab dem Alter von 15 Jahren können gesetzlich versicherte Jugendliche auch ohne Wissen der Eltern eine Therapie beginnen.

In der Regel übernimmt in die gesetzliche Krankenkasse die Therapie. Im Fall einer privaten Krankenversicherung, empfiehlt es sich, vorher bei der Versicherung nachzufragen. In der Regel werden die Kosten übernommen. Auch eine Behandlung als Selbstzahler ist möglich.

  • Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen (bei gesetzlich Versicherten)
  • Ausgefüllte und unterschriebene Formulare und Fragebögen
  • Unterlagen aus vorherigen Behandlungen (z.B. Berichte)
  • Grundschulzeugnisse

PsychotherapeutInnen stehen rechtlich unter Schweigepflicht. Das bedeutet, dass ohne das Einverständnis der PatientInnen nicht über die Sitzungsinhalte mit anderen Personen gesprochen werden darf. Die einzige Ausnahme, stellen akute Gefahrensituationen dar, in denen dringender Hilfebedarf besteht.

In unserer Ambulanz arbeiten approbierte und erfahrene PsychotherapeutInnen mit der Fachkunde für kognitive Verhaltenstherapie (KVT). Die Wirksamkeit der KVT wurde in zahlreichen Studien über die ganze Bandbreite psychischer Störungen und über die Lebensspanne hinweg belegt. Die Behandlung basiert darauf, dass das Erleben und Verhalten eines Menschen durch Erfahrungen im Laufe des Lebens geprägt wird. Die erlernten Denk- und Verhaltensmuster können aber im Hier und Jetzt Probleme verursachen und zu starkem Leiden führen. Wir helfen zunächst zu verstehen, wie die aktuellen Probleme entstanden sind und warum sie bestehen bleiben. Dann entwickeln wir gemeinsam Bewältigungs- und Veränderungsstrategien, um hilfreiche Erlebens- und Verhaltensmuster zu erarbeiten, auszuprobieren und dauerhaft im Alltag zu verankern. Besonders wichtig ist dabei die aktive Mitarbeit der Betroffenen, nicht nur während, sondern auch zwischen den Sitzungen.

Leider können wir dazu keine pauschalen Aussagen treffen. Aktuelle Wartezeiten können in unserer telefonischen Sprechstunde erfragt werden.

Bei manchen psychischen Problemen kann auch eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein. Dieses Angebot können wir in unserer Ambulanz nicht machen, da bei uns ausschließlich psychologische oder pädagogische Kinder und JugendlichenpsychotherapeutInnen arbeiten. Für eine medikamentöse Behandlung sind die PsychiaterInnen zuständig, die eine medizinische Grundausbildung haben. Bei Bedarf verweisen wir gern weiter.

Unsere Gespräche finden vor allem auf Deutsch statt. In Einzelfällen können wir auch Gespräche auf Englisch, Französisch oder Italienisch anbieten. Es ist möglich das Hinzuziehen eines Dolmetschers zu beantragen. Dies besprechen wir im Einzelfall.

  • akute Suizidalität,
  • akute Suchterkrankungen,
  • akute Psychosen
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